Bauzeichnungen in CAD
Die Erstellung der Bauzeichnungen können sowohl auf Grundlage der Bestandspläne als auch nach örtlichem Aufmaß erfolgen. In der näheren Umgebung kann ich gerne das ausmessen mit einem Lasermessgerät übernehmen. Die Darstellung der Pläne ist sowohl zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde als auch für die Vermarktung geeignet.
Aufmaß und Flächenberechnungen von Gebäuden
Ihnen liegen keine Bauzeichnungen des Gebäudes vor? Sie benötigen eine Flächenberechnung gem. Wohnflächenverordnung oder DIN277 ?
Für die Flächenberechnung können Sie mir auch eine Skizze mit den Abmessungen und Fotos der Räume zu senden.
In der näheren Umgebung kann ich gerne das ausmessen mit einem Lasermessgerät übernehmen.
Bauantrag oder Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid)
Bauvoranfragen
Bauvoranfragen dienen zur Abstimmung der planungsrechtlichen Zulässigkeit. Die Einreichung einer Bauvoranfrage bei der Bauaufsichtsbehörde kann von Jedem erfolgen und es ist kein Bauvorlageberechtigter erforderlich. Ein positiver Vorbescheid ist 2 Jahre gültig und kann als Planungssicherheit dienen.
Bauanträge
Bauanträge sind generell von einem Bauvorlageberechtigten gem. § 67 Bauordnung NRW einzureichen. Ich selbst habe keine Bauvorlageberechtigung! Für folgende Bauanträge ist die Bauvorlageberechtigung nicht erforderlich:
1. Garagen und überdachte Stellplätze bis zu 100 m² Nutzfläche sowie überdachte Fahrradabstellplätze,
2. Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude nach § 51,
3. eingeschossige Wintergärten mit einer Grundfläche von bis zu 25 m²,
4. eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche von bis zu 250 m², in denen sich keine Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten befinden,
5. Dachgauben,
6. Terrassenüberdachungen,
7. Balkone und Altane, die bis zu 1,60 m vor die Außenwand vortreten und
8. Aufzugschächte, die an den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 errichtet werden.
Verfahrensfreie Bauvorhaben gem. §62 Bauordnung NRW
Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen,
Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,50 m, Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30 m² Grundfläche, Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze.
Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich,
Nicht überdachte Stellplätze für Personenkraftwagen und Motorräder bis zu insgesamt 100 m²
Städtebauliche Konzepte
3D Visualisierungen
3D Visualisierungen können von Neubauten als auch von Umbauten in Bezug auf die Umgebung erstellt werden. Sie können als gute Entscheidungshilfe bei mehreren Konzepten dienen.
Architekturfotografie und Fotomonatgen